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GsVO - 8. Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften (8. Aufhebungsgesetz)

Achtes Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften (8. Aufhebungsgesetz)

Vom 22. Oktober 2008 (GVBl. Berlin 2008, S. 294)

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel I

Aufhebung von Rechtsvorschriften

§ 1

Die in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführten Rechtsvorschriften werden aufgehoben, soweit sie nicht schon früher ihre Gültigkeit verloren haben.

§ 2

Die Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf Rechtsverhältnisse und Sachverhalte anwendbar, die während der Geltung der Vorschriften ganz oder zum Teil bestanden haben oder entstanden sind.

[...]

Artikel III

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

A n l a g e zu Artikel I

§ 1

Verzeichnis der Rechtsvorschriften

[...]

66. § 29 der Grundschulverordnung vom 19. Januar 2005 (GVBl. S. 16, 140), geändert durch Verordnung vom 25. September 2006 (GVBl. S. 997)

[...]

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