×
Navigation öffnen
Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht und Schulrecht

Schulgesetz Berlin

Schulgesetz und Schulverordnungen in Berlin

Grundschulverordnung

Grundschulverordnung (GsVO)

In der aktuellen Fassung vom 03.10.2025

§ 1 Anwendungsbereich

(1) 1Diese Verordnung regelt den Bildungsgang der Grundschule einschließlich der Primarstufe der Integrierten Sekundarschule und der Gemeinschaftsschule.
2Sie gilt ebenfalls für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 von Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt und für sonderpädagogische Einrichtungen, die nach dem Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 unterrichten sowie für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts, soweit nicht in der Sonderpädagogikverordnung vom 19. Januar 2005 (GVBl. S. 57), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. September 2019 (GVBl. S. 565) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung Abweichendes geregelt ist.
(2) Für Schulen besonderer pädagogischer Prägung gelten die nachfolgenden Bestimmungen, soweit nicht in einer gesonderten Verordnung abweichende Regelungen getroffen werden.

Paragraph blättern

Kein Vorheriger vorhanden

§ 2 »

Geändert durch folgende Änderungsgesetze