×
Navigation öffnen
Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht

Schulgesetz Berlin

schulgesetz | schulverordnungen | berlin

SchulG Berlin - Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 70. Jahrgang, Nr. 4, 19. Februar 2014, S. 39
 
Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Vom 7. Februar 2014
 
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
 
[...]
 
Artikel 15 - Änderung des Schulgesetzes
 
§ 61 Absatz 1 des Schulgesetzes vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 29. November 2013 (GVBl. S. 633) und durch Artikel I des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (GVBl. S. 199) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
 
„(1) Allgemein bildende deutsche schulische Abschlüsse sowie außerhalb Berlins erworbene ausländische schulische Abschlüsse oder Studienbefähigungen und an ausländischen Schulen erbrachte schulische Leistungen können von der Schulaufsichtsbehörde bewertet und anerkannt werden. Satz 1 gilt nicht für Abschlüsse, die im Herkunftsland einen unmittelbaren Berufszugang eröffnen; diese werden gemäß den Bestimmungen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Berlin vom 7. Februar 2014 (GVBl. S. 39) in der jeweils geltenden Fassung bewertet und anerkannt. Innerhalb Berlins erworbene ausländische schulische Abschlüsse oder Studienbefähigungen und an ausländischen Schulen erbrachte schulische Leistungen können von der Schulaufsichtsbehörde bewertet und anerkannt werden, wenn sie von einer staatlichen oder staatlich genehmigten oder anerkannten Ersatzschule vergeben wurden. Die Schulaufsichtsbehörde kann darüber hinaus zur Vermeidung besonderer Härten im Einzelfall Ausnahmen von der in Satz 3 zweiter Halbsatz getroffenen Regelung zulassen.“
 
[...]
 
Artikel 16 - Inkrafttreten
 
Artikel 1 § 17 tritt am 1. Juli 2014 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach seiner Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

Wir erfassen und speichern einige der bei der Nutzung dieser Website durch Sie anfallenden Daten und verwenden Cookies. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Durch die weitere Nutzung der Website erklären Sie sich hiermit einverstanden.

Okay

Impressum