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Sek I-VO Berlin - § 50 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 50 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die in § 49 Absatz 1 Satz 2 genannte Verordnung außer Kraft.
Für die Aufnahme zum Schuljahr 2010/2011 sind jedoch die §§ 5 und 6 dieser Verordnung bereits anzuwenden.
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