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Schulgesetz Berlin

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VO-GO Berlin - Berichtigung der Verordnung zur Änderung von Vorschriften für die Primarstufe, die Sekundarstufe I, die gymnasiale Oberstufe und die Sonderpädagogik

 

Berichtigung der Verordnung zur Änderung von Vorschriften für die Primarstufe, die Sekundarstufe I, die gymnasiale Oberstufe und die Sonderpädagogik 

Die Verordnung zur Änderung von Vorschriften für die Primarstufe, die Sekundarstufe I, die gymnasiale Oberstufe und die Sonderpädagogik vom 20. September 2019 (GVBl. S. 565) wird wie folgt berichtigt:

[...]

3. In Artikel 3 Nummer 11 b) zu § 14 Absatz 10 muss der

Änderungsbefehl wie folgt lauten:„Absatz 10 wird wie folgt gefasst:

(10) Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf setzt die Klassenkonferenz oder in der Qualifikationsphase die Jahrgangskonferenz individuell notwendige unterstützende Maßnahmen für die Durchführung von Lernerfolgskontrollen fest.“

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