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Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht

Schulgesetz Berlin

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Verordnung zur Regelung der Sprachstandsfeststellung und vorschulischen Sprachförderung etc

 

Verordnung zur Regelung der Sprachstandsfeststellung und vorschulischen Sprachförderung von nicht in öffentlich finanzierten Tageseinrichtungen der Jugendhilfe oder öffentlich finanzierten Tagespflegestellen betreuten Kindern und zur Änderung der Grundschulverordnung

Vom 29. Oktober 2014 (GVBl. S. 392)

Auf Grund des § 55 Absatz 5 und des § 64 Absatz 4 Satz 4 des Schulgesetzes vom 26. Januar 2004 (GVBl. 26), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. März 2014 (GVBl. S. 78) geändert worden ist, verordnet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft:

 

Artikel I

[...]

Artikel II

Die Grundschulverordnung vom 19. Januar 2005 (GVBl. S. 16, 140), die zuletzt durch die Verordnung vom 12. August 2014 (GVBl. S. 316) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

 

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 6 wie folgt gefasst:

„§ 6 (weggefallen)“

2. § 6 wird aufgehoben.

3. § 29 wird wie folgt geändert:

a) Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen.

b) Absatz 2 wird aufgehoben.

 

Artikel III

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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