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Schulgesetz Berlin

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SopädVO Berlin - Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung, der Berufsfachschulverordnung und der Sonderpädagogikverordnung

 

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung, der Berufsfachschulverordnung und der Sonderpädagogikverordnung

Vom 30. November 2015 (GVBl. Berlin 2015 S. 592)

Auf Grund von § 18 Absatz 3, § 20 Absatz 8, § 27, § 28 Absatz 6, § 30 Absatz 5, § 39, § 54 Absatz 6, § 56 Absatz 9, § 57 Absatz 3, § 59 Absatz 7 und § 93 des Schulgesetzes vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. März 2014 (GVBl. S. 78) geändert worden ist, verordnet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft:

 

[...]

Artikel III

§ 33 der  Sonderpädagogikverordnung vom 19. Januar 2005 (GVBl. S. 57), die zuletzt durch Artikel I der Verordnung vom 2. Oktober 2014 (GVBl. S. 365) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Absatz 3 wird aufgehoben.

2. Der Absatz 4 wird Absatz 3.

3. Der Absatz 5 wird Absatz 4 und die Angabe „1, 3 und 4“ wird durch die Angabe „1 und 3“ ersetzt.

Artikel IV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetzund Verordnungsblatt in Kraft.

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