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Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht

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Verordnung zur Änderung von Vorschriften für die Ganztagsschule

 

Verordnung zur Änderung von Vorschriften für die Ganztagsschule

Vom 7. Juli 2022 (GVBl. Berlin 2022, S. 492)

Auf Grund des § 19 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1, 3, 9 und 11 sowie des &Sect; 20 Absatz 8 Nummer 5 des Schulgesetzes vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Gesetz vom 31. März 2022 (GVBl. S. 154) geändert worden ist, verordnet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie:

(...)

Artikel 3 Änderung der Sonderpädagogikverordnung

§ 28 Absatz 5 der Sonderpädagogikverordnung vom 19. Januar 2005 (GVBl. S. 57), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. September 2019 (GVBl. S. 565; 2020 S. 35) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Satz 1 werden die Angabe „Absatz 6“ durch die Angabe „Absatz 5“ ersetzt und die Wörter „in der Eingangs- und Unterstufe“ gestrichen.

2. Satz 2 wird aufgehoben.

3. In dem neuen Satz 2 werden die Wörter „der Eingangs- und Unterstufe“ durch die Wörter „bis zum Ende der Mittelstufe“ ersetzt.

Artikel 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft.

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