Schulgesetz Berlin
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Schulstufen-COVID-19-Verordnung 2021/2022 – SchulstufCOV-19-VO 2021/2022 - § 9 Erfüllung der Belegverpflichtungen während der Qualifikationsphase
§ 9 Erfüllung der Belegverpflichtungen während der Qualifikationsphase
Kann in einem nur belegpflichtigen Kurs der Qualifikationsphase aus pandemiebedingten Gründen, die die Schülerin oder der Schüler oder die Teilnehmerin oder der Teilnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen pandemiebedingten Unterrichtsausfalls, keine Bewertung vorgenommen werden, gilt der Unterricht als nicht erteilt und gelten die Belegverpflichtungen gemäß § 25 der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe und § 26 der Verordnung über die staatlichen Kollegs und Abendgymnasien des Landes Berlin als erfüllt.