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Schulstufen-COVID-19-Verordnung 2021/2022 – SchulstufCOV-19-VO 2021/2022 - § 13 Inkrafttreten
§ 13 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Die §§ 2, 6 und 10 Absatz 1 und 2 treten mit Wirkung vom 1. August 2021 in Kraft.
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