schulgesetz | schulverordnungen | berlin
VO-GO Berlin - Anlage 2 Tabelle für die Bildung eines Prüfungsergebnisses bei schriftlicher und mündlicher Prüfung (Verhältnis 2:1)
Anlage 2: Tabelle für die Bildung eines Prüfungsergebnisses bei schriftlicher und mündlicher Prüfung (Verhältnis 2:1)
Wir erfassen und speichern einige der bei der Nutzung dieser Website durch Sie anfallenden Daten und verwenden Cookies. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Durch die weitere Nutzung der Website erklären Sie sich hiermit einverstanden.
Okay
Impressum