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Rechtsanwalt Werner | Anwalt für Bildungsrecht

Schulgesetz Berlin

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Anlage 1 - Daten, die im Fachverfahren nach § 64a Absatz 1 des Schulgesetzes (Berliner Lehrkräfte-Unterrichts-Schul-Datenbank) verarbeitet werden dürfen

Anlage 1

Daten, die im Fachverfahren nach § 64a Absatz 1 des Schulgesetzes (Berliner Lehrkräfte-Unterrichts-Schul-Datenbank) verarbeitet werden dürfen

Abschnitt A - Individual- und Organisationsdaten der Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigten

I. Grunddaten

1. Stammdaten der Schülerinnen und Schüler
• Name
• Schüleridentifikationsnummer
• Geburtsdatum
• Schüler-Registrierungscode
• Gültigkeit Schüler-Registrierungscode
• Geschlecht
• Datum des Zuzuges nach Deutschland, Geburtsland, Geburtsort
• Wohnanschrift, wenn abweichend: Postanschrift, empfangsberechtigte Person, Adresszusatz
• Telefonnummer, mit Einwilligung: E-Mail-Adresse
• Notfallansprechpartner mit Telefonnummer
• Aufenthaltsstatus, soweit für die Schulpflicht gemäß § 41 Absatz 2 des Schulgesetzes und die Informationspflichten der Schule gegenüber der Ausländerbehörde bei Bestehen einer Ausbildungsduldung gemäß § 60c Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. April 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 106) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung relevant
• Staatsangehörigkeiten
• Erstsprachen, Zweitsprachen
• BAföG: Beginn, Ende, Umfang
• Entscheidung über den sonderpädagogischen Förderbedarf: Datum, Art, Förderdauer, Förderort, Förderplan, Förderumfang, Datum und Ergebnis des zugrundeliegenden Gutachtens
• Grad der Behinderung und eventueller weiterer Unterstützungsbedarfe
• Vorliegen einer Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 Satz 2 des Bundesmeldegesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2606) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung
• Mitgliedschaft in schulgesetzlich vorgesehenen Gremien: Beginn, Ende, Art des Mandats
• Konfession
• volljährige Schülerinnen und Schüler: nicht erteilte Einwilligung in die Benachrichtigung früherer Erziehungsberechtigter (§ 47 Absatz 5 des Schulgesetzes)
• Minderjährige Schülerinnen und Schüler: Angabe der oder des Erziehungsberechtigten

2. Daten der Erziehungsberechtigten
• Rolle des Ansprechpartners
• Namensangabe mit Anrede und Titel
• Wohnanschrift, wenn abweichend: Postanschrift
• Telefonnummer, mit Einwilligung: E-Mail-Adresse
• Ausschluss der Informationsrechte eines Erziehungsberechtigten auf Grund familiengerichtlicher Entscheidung gemäß § 1687 Absatz 2 BGB
• Mitgliedschaft in schulgesetzlich vorgesehenen Gremien: Beginn, Ende, Art des Mandats

II. Schullaufbahn- und Organisationsdaten

• derzeit besuchte Schule: Schulidentifikationsnummer, Schulnummer, Schulname
• zur Nutzung freigeschaltete Dienste (Digitale Lehr- und Lernmittel, Lernmanagementsysteme)
• Rolle in der Schule
• Datum der ersten Einschulung
• Beginn, Dauer und Ende der allgemeinen Schulpflicht oder Berufsschulpflicht (§§ 42 und 43 des Schulgesetzes)
• Anzahl der Schulbesuchsjahre
• Abgangsdatum von der bisherigen Schule gleich Eintrittsdatum in die besuchte Schule
• Angaben über bisher besuchte Schulen, Bildungsgänge oder Ausbildungen: Beginn, Ende
• zuletzt besuchte Schule oder zuletzt besuchter Bildungsgang
• Ruhen der Schulpflicht (Beginn, voraussichtliches Ende)
• bei Kindern beruflich Reisender: Stammschule
• Klassenbezeichnung, Jahrgangsstufe, Halbjahr, gegebenenfalls jahrgangsübergreifende Beschulung
• Klassenlehrkraft
• Entlassung: Datum, Art und Inhalt des Entlassungsdokuments (Abschluss- oder Abgangszeugnis), Aushändigungsvermerk
• Schulwechsel: Datum; Name, Nummer und Erreichbarkeit der aufnehmenden Schule
• Teilnahme am Religionsunterricht
• Befreiung und Ausschluss vom Unterricht: Beginn, Ende, Art, Umfang
• Fächer, Lernfelder, Wahlpflichtfächer, Betriebliche Lernaufgabe gemäß § 33 Absatz 6 der Verordnung über die Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung vom 22. Juli 2019 (GVBl. S. 479), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. September 2021 (GVBl. S. 1181) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, Fremdsprachen, Leistungskurse, Kurswechsel
• Teilnahme an zusätzlichen Veranstaltungen der Schule, Programmen und Organisationsformen (zum Beispiel ergänzende Förderung und Betreuung, freiwillige Arbeitsgemeinschaften, regelmäßige verbindliche Veranstaltungen außerhalb der Schule wie beispielsweise Praktikum, Training insbesondere bei Eliteschulen des Sports oder Probentermine bei Musikgymnasium): Beginn, Ende, Art, Umfang
• Praktikum: Beginn, Ende, Art, Umfang, Ausbildungsstätte, Erreichbarkeit
• BAföG-Schulbescheinigung
• Fehlzeiten: Art, Umfang einschließlich Verspätungen
• Schulversäumnisanzeigen an das Schulamt oder die Schulaufsichtsbehörde
• Angaben zur Anspruchsberechtigung Berlinpass „Bildung und Teilhabe“ (BuT): Rechtskreis, Beginn, voraussichtliches Ende (laufend aktualisiert)
• Lernmittelzuzahlungsbefreiung: Beginn, voraussichtliches Ende (laufend aktualisiert)

Abschnitt B - Leistungsdaten der Schülerinnen und Schüler

• Zeugnisnoten, verbale Beurteilungen
• Zeugnisbemerkungen
• Stand des Lernprozesses, Bescheinigungen (§ 58 Absatz 2 des Schulgesetzes): Datum, Art, Note, Bewertung, Leistungsbericht
• Versetzungsentscheidung (§ 59 des Schulgesetzes): Datum, Art, Inhalt, Bekanntgabe
• Konferenz: Datum, Art, Ergebnis, Bekanntgabe
• Prüfung: Datum, Art, Verlauf, Teilergebnis, Gesamtergebnis, Qualifikation
• Ergebnis von Lernstandserhebungen und Vergleichsarbeiten gemäß § 9 Absatz 3 und § 55 Absatz 1 des Schulgesetzes: Datum, Art, Ergebnis
• Zusatzförderung: Leserechtschreibschwäche, Rechenschwäche oder Sonstiges
• Unterrichtsdaten: Fach, Unterrichtsart, Kursidentifikationsnummer
• Nachteilsausgleich gemäß § 58 Absatz 8 des Schulgesetzes
• Notenschutz gemäß § 58 Absatz 9 des Schulgesetzes
• Förderprognose der Grundschule gemäß § 56 Absatz 2 Satz 2 des Schulgesetzes: Datum, Ergebnis
• höchster bisher erreichter Bildungsabschluss: Angabe der Schule, Datum
• Fremdsprachen-Unterricht
• erreichte Niveaustufe im Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen
• bei bilingualem Unterricht: Erstsprachen, Partnersprachen

Abschnitt C - Schulform- oder schulstufenspezifische Zusatzdaten der Schülerinnen und Schüler

I. Grundschule

• Enddatum einer Zurückstellung
• mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten: Angaben zur bisher besuchten Kindertagesstätte
• Vorbereitung der Förderprognose nach § 56 Absatz 2 Satz 2 des Schulgesetzes und § 24 der Grundschulverordnung vom 19. Januar 2005 (GVBl. S. 16, 140), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Juli 2022 (GVBl. S. 492) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, Beschluss der Klassenkonferenz mit Begründung

II. Sekundarstufe I (Jahrgangsstufen 7 bis 10) und Übergang in Sekundarstufe II

Beratungen im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung:
• Zeitpunkt, Beteiligte, Ziele, Ergebnisse
• Einwilligung in Datenübermittlung an die Agentur für Arbeit
• Einwilligung in Datenübermittlung an das Jobcenter
• mit Einwilligung: Teilnahme an Verfahren der Berufsorientierung

III. Gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II)

• Eintrittsdatum
• Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zur gymnasialen Oberstufe
• Kurswahl
• Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die Abiturprüfung: Datum, Art, Fach, Leistungsbewertung
• weitere Qualifikationen (zum Beispiel Latinum, Graecum): Datum, Art

IV. Berufliche Schule (Sekundarstufe II)

• Bildungsgang, Schulart, Art der Abschlussprüfung, allgemeinbildende Abschlüsse
• Verlauf der Teilnahme am schulischen Bildungsgang, Zwischennoten, Termin und Ergebnis bei schulischer Abschlussprüfung
• frühere Berufsausbildung, Ausbildungsberuf, Berufsfeld, Fachrichtung, Abschluss
• angestrebter Ausbildungsberuf
• Ausbildungsbeginn, Umschulungen, Ausbildungsende
• Betrieb oder Maßnahmeträger mit Ansprechpartner und Telefonnummer
• Reha-Status der Bundesagentur für Arbeit
• Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung): Ausbildungsberuf, Berufsfeld, Fachrichtung
• Berufsausbildung nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung oder § 42 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. November 2022 (BGBl. I S. 2009) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung
• Anschrift und Kontaktdaten des Ausbildungsbetriebs, Ausbildungsstätte
• Name und Kommunikationsdaten des Ausbilders (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
• Organisation der Ausbildung: Beginn, Ende, Ausbildungszeiten, Verlauf
• Organisation des Berufsschulunterrichts: Beginn, Ende, Art, Umfang
• Name und Kommunikationsdaten der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle (Kammer)
• Meldung zur Zwischen- und Abschlussprüfung der zuständigen Stelle sowie Termin und Ergebnis der jeweiligen Prüfung

Abschnitt D - Personenbezogene Daten der schulischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

• Name
• Personalidentifikationsnummer, Stammdienststellenidentifikationsnummer
• Geburtsdatum
• Personalnummer
• Geschlecht
• Anschrift
• Telefonnummer, mit Einwilligung: private E-Mail-Adresse
• Nationalität
• Vertragsnummer
• Amts- oder Dienstbezeichnung
• Anstellungsverhältnis
• Lehramt
• Mitgliedschaft in Schulkonferenz
• Beauftragungen
• Stammdienststelle
• Lehrbefähigung: jeweils Fach und Art
• Unterrichtserlaubnis: Art, Ablauftermin
• Unterrichtseinsatz: Wochenstunden, Fächer, Klassen, Kurse
• Pflichtstundensoll oder Regelpflichtstunden
• Mehrarbeit
• Unterricht an anderen Schulen: Schule, Schulform, Wochenstunden, Fächer, Klassen, Kurse
• Anrechnung dienstlicher Tätigkeiten: Wochenstunden, Grund
• Pflichtstundenermäßigung: Wochenstunden, Grund
• Schwerbehinderung
• abweichende Arbeitszeitregelung: Altersteilzeit, Sabbatjahr
• Freistellungen
• zur Nutzung freigeschaltete Dienste (Digitale Lehr- und Lernmittel, Lernmanagementsysteme)
• Sprechstunde: Tag, Zeit, Raum
• Überprüfung Masernschutz
• Rolle, Personalart oder Funktion

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