Schulgesetz Berlin
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Anlage 2
Daten, die im Fachverfahren nach § 64c Absatz 1 des Schulgesetzes (Identitätsmanagement) verarbeitet werden dürfen
Abschnitt A - Personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler
I. Stammdaten
• Name
• Schüleridentifikationsnummer
• Geburtsdatum
• Wohnanschrift
• Telefonnummer, mit Einwilligung: E-Mail-Adresse
II. Schullaufbahn- und Organisationsdaten
• derzeit besuchte Schule: Schulidentifikationsnummer, Schulnummer, Schulname
• Rolle in der Schule
• Schulwechsel: Datum; Name, Nummer und Erreichbarkeit der aufnehmenden Schule
• Klassenbezeichnung, Jahrgangsstufe, Halbjahr, gegebenenfalls jahrgangsübergreifende Beschulung
• Klassenlehrkraft
• Fächer, Lernfelder, Wahlpflichtfächer, Betriebliche Lernaufgabe (§ 33 Absatz 6 der Verordnung über die Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung), Fremdsprachen, Leistungskurse, Kurswechsel
• zur Nutzung freigeschaltete Dienste (Digitale Lehr- und Lernmittel, Lernmanagementsysteme)
• Schüler-Registrierungscode
• Gültigkeit Schüler-Registrierungscode
Abschnitt B - Personenbezogene Daten der schulischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
• Name
• Personalidentifikationsnummer
• Geburtsdatum
• Telefonnummer, mit Einwilligung: private E-Mail-Adresse
• Anstellungsverhältnis
• Rolle oder Funktion innerhalb der Schule: Schulleitungsmitglied, Lehrkraft, pädagogisches Personal, Verwaltungsmitglied
• Stammdienststellenidentifikationsnummer
• Unterricht an aktueller Schule: Schule, Schulform, Wochenstunden, Fächer, Klassen, Kurse
• Unterricht an anderen Schulen: Schule, Schulform, Wochenstunden, Fächer, Klassen, Kurse
• zur Nutzung freigeschaltete Dienste (digitale Lehr- und Lernmittel, Lernmanagementsysteme)