Schulgesetz Berlin
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AufnahmeVO-SbP - § 1 Anwendungsbereich
§ 1 AnwendungsbereichDiese Vorschrift wurde nach der Neufassung der Berliner Verordnung Schulen besoderer pädagogischer Prägung vom 23.03.2006 geändert u./o. neu eingefügt. Klicken Sie hier, um zur Übersicht der Änderungsgesetze zu gelangen. Klicken Sie rechts auf die hochgestellten Ziffern, um direkt zu den einzelnen diese Vorschrift betreffenden Änderungsgesetzen zu gelangen. 2Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung vom 26. Januar 2011 (GVBl. Berlin 2011, S. 22)
Diese Verordnung regelt die Besonderheiten der Aufnahme in die nachstehend genannten Schulen besonderer pädagogischer Prägung und einzelne Züge, die als Schule besonderer pädagogischer Prägung eingerichtet sind.