Schulgesetz Berlin
schulgesetz | schulverordnungen | berlin
- Startseite
- Schulgesetz
- Teil I Auftrag der Schule und Recht auf Bildung und Erziehung Anwendungsbereich
- Teil II Schulgestaltung
- Teil III Aufbau der Schule
- Teil IV Schulpflicht
- Teil V Schulverhältnis
- Teil VI Schulverfassung
- Abschnitt I Schulpersonal, Schulleitung
- Abschnitt II Schulkonferenz
- Abschnitt III Konferenzen der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Abschnitt IV Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in der Schule
- Abschnitt V Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in der Schule
- Abschnitt VI Ergänzende Vorschriften
- Teil VII Schulen in freier Trägerschaft
- Teil VIII Schulverwaltung
- Teil IX Bezirks und Landesgremien
- Teil X Gemeinsame Bestimmungen
- Teil XI Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen und Gartenarbeitsschulen
- Teil XII Übergangs und Schlussvorschriften
- Schulgesetz Änderungen
- Gesamtes Schulgesetz anzeigen
- Grundschulverordnung
- Sekundarstufe I Verordnung
- Aufnahmeverordnung Schulen besonderer pädagogischer Prägung
- Sonderpädagogikverordnung
- Verordnung über die gymnasiale Oberstufe
- Verordnung zur Anpassung von Regelungen für die Primarstufe und die Sekundarstufe I und II zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Schuljahr 2021/2022
- Gesetz über die John-F.-Kennedy-Schule (Deutsch-Amerikanische Schule)
- Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Schulwesen
- Ausführungsvorschriften über Zeugnisse
- Kontakt
- Konsolidierte Fassung
Navigation
Teil VI Schulverfassung
- Abschnitt I Schulpersonal, Schulleitung
- § 67 Aufgaben und Stellung der Lehrkräfte
- § 68 Schulische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Mitwirkung anderer Personen
- § 69 Stellung und Aufgaben der Schulleiterin oder des Schulleiters
- § 70 Beanstandungsrecht und Eilkompetenz
- § 71 Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Schulleiterfunktion
- § 72 Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters
- § 73 Funktionsstellen
- § 74 Erweiterte Schulleitung
- § 74a Krisenteams
- Abschnitt II Schulkonferenz
- Abschnitt III Konferenzen der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Abschnitt IV Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in der Schule
- Abschnitt V Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in der Schule
- Abschnitt VI Ergänzende Vorschriften
www.schulgesetz-berlin.de | Internetservice von Rechtsanwalt Olaf Werner | Bayreuther Str. 8 | 10787 Berlin
Kontakt | Datenschutz | Impressum
Kontakt | Datenschutz | Impressum
Wir erfassen und speichern einige der bei der Nutzung dieser Website durch Sie anfallenden Daten und verwenden Cookies. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Durch die weitere Nutzung der Website erklären Sie sich hiermit einverstanden.