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AufnahmeVO-SbP - § 16 Schulfarm Insel Scharfenberg
§ 16 Schulfarm Insel ScharfenbergDiese Vorschrift wurde nach der Neufassung der Berliner Verordnung Schulen besoderer pädagogischer Prägung vom 23.03.2006 geändert u./o. neu eingefügt. Klicken Sie hier, um zur Übersicht der Änderungsgesetze zu gelangen. Klicken Sie rechts auf die hochgestellten Ziffern, um direkt zu den einzelnen diese Vorschrift betreffenden Änderungsgesetzen zu gelangen. 2Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung vom 26. Januar 2011 (GVBl. Berlin 2011, S. 22) 3Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung vom 14. Februar 2012 (GVBl. Berlin 2012, S. 50) 6Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung, der Berufsfachschulverordnung und der Sonderpädagogikverordnung vom 30. November 2015 (GVBl. Berlin 2015, S. 592) 14Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung (GVBl. Berlin 2024 S. 26)
(1) Die Aufnahme in die Schulfarm Insel Scharfenberg erfolgt in der Jahrgangsstufe 7.
(2) Die Schule hat ein naturwissenschaftliches, sportliches und musisch-künstlerisches Profil.
Aufgenommen werden dem gewünschten Profil (Biologie, Sport, Kunst oder Musik) entsprechend nur Schülerinnen und Schüler mit mindestens guten Leistungen in den Fächern Naturwissenschaften, Sport, Kunst oder Musik, vorrangig solche mit einer Förderprognose für das Gymnasium.
(3) Liegen mehr geeignete Bewerbungen vor, als Schulplätze vorhanden sind, werden zunächst 30 Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die auch das Internat besuchen wollen (Internatskontingent).
Sofern das Internat darüber hinaus freie Kapazitäten hat, sollen entsprechend mehr Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden; dabei muss gewährleistet sein, dass auch in den Folgejahren jeweils 30 Internatsschülerinnen und -schüler aufgenommen werden können.
In das Internat werden im Rahmen der freien Kapazität vorrangig Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die in Berlin wohnen.
Die übrigen und die im Internatskontingent nicht vergebenen Plätze stehen für geeignete Schülerinnen und Schüler zur Verfügung, die nicht das Internat besuchen; sie werden entsprechend Absatz 4 vergeben.
Dabei bleiben zwei der im Internatskontingent nicht vergebenen Plätze unbesetzt, um die Aufnahme von Quereinsteigern ins Internat zu ermöglichen.
(4) Die Aufnahme erfolgt getrennt für jedes der drei Profile (Biologie, Kunst, Musik), wobei zunächst das Erstwunschprofil, dann das Zweit- und schließlich das Drittwunschprofil berücksichtigt wird.
Bei Übernachfrage in einem Profil wird eine Rangfolge gebildet, die sich aus der Notensumme der letzten beiden Zeugnisse der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik sowie – entsprechend dem gewählten Profil – der Fächer Naturwissenschaften, Kunst oder Musik ergibt.